Die ARAG Card - Was Sie alles darüber wissen sollten ARAG Card Wer erhält die ARAG Card? Jeder Versicherte erhält eine ARAG Card,    wenn Versicherungsschutz mit Leistungen für    ambulante und/oder zahnärztliche Behandlung    und/oder für stationären Krankenhausaufent-    halt besteht oder    eine stationäre Zusatzversicherung die Über-    nahme der Kosten für Ein- oder Zweibett-    zimmer vorsieht. und    der stationäre Versicherungsschutz nicht von    einer Leistungseinschränkung oder Anwart-    schaft berührt ist. Wenn Sie einen Arzt- oder Zahnarzttermin haben. Bitte legen Sie die Karte bei Ihrem Behandlungstermin vor. Ihr behandelnder Arzt oder Zahnarzt wird damit über Ihren Versicherungsschutz als Privatversicherter bei der ARAG Krankenversicherung informiert, sofern ambulanter und/oder Versicherungsschutz für zahnärztliche Behand- lung besteht. Eine Kostenübernahme bei ambulanter oder zahnärzt- licher Behandlung ist mit der Karte nicht verbunden. Wenn sich etwas ändert. Bitte teilen Sie uns Namens- oder Anschriftenänder- ungen möglichst umgehend mit. Sie erhalten dann eine aktualisierte ARAG Card. Sollte sich der Versicherungsschutz im stationären Bereich auf Ihren Wunsch hin ändern, erhalten Sie ebenfalls eine neue ARAG Card. Bei Mehrleistungen wird Ihre neue Karte unmittelbar ab dem Änderungs- datum gültig, wenn    die Krankenhausaufnahme unfallbedingt erfolgt oder    der Wartezeiterlass im neuen Versicherungsschein    dokumentiert wurde. Die ARAG Card wird erst gültig, wenn der/die Versicherungsnehmer/in und die versicherte Person (bzw. ihr gesetzliche/r Vertreter/in) die Karte auf der Rückseite unterschrieben haben. Ruht, erlischt oder ändert sich der vertragsliche Versicherungsschutz in seinem Umfang, verliert die ARAG Card ihre Gültigkeit. Die ARAG Card bei einer stationären Aufnahme im Krankenhaus. In Krankenhäusern, die dem “Chipkartenverfahren” ange- schlossen sind, ermöglicht die ARAG Card die direkte Abrechnung mit uns. Damit enfällt für Sie die Vorauszahlung und die Ver- pflichtung, uns über Ihren Krankenhausaufenthalt zu informieren. Die ARAG Krankenversicherung garantiert durch die ARAG Card die Kostenübernahme für    die Kosten allgemeiner Krankenhausleistungen und/oder    die Kosten in einem Ein- oder Zweibettzimmer im    Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. -----   Wichtig!   ----- Die garantierte Kostenübernahme im Krank- heitsfall erstreckt sich auf die Unterbringungskosten. Selbstverständlich übernehmen wir die entstehenden Kosten für die privatärztlichen Leistungen im Rahmen Ihres bei uns bestehenden Vertrages. Hierfür erhalten Sie von Ihrem Arzt eine extra Rechnung, die Sie dann bitte bei uns einreichen. 0151 - 24 26 58 64 jederzeit für Sie da