Die ARAG Card - Was Sie alles darüber wissen sollten
Wer erhält die ARAG Card?
Jeder Versicherte erhält eine ARAG Card,
wenn Versicherungsschutz mit Leistungen für
ambulante und/oder zahnärztliche Behandlung
und/oder für stationären Krankenhausaufent-
halt besteht
oder
eine stationäre Zusatzversicherung die Über-
nahme der Kosten für Ein- oder Zweibett-
zimmer vorsieht.
und
der stationäre Versicherungsschutz nicht von
einer Leistungseinschränkung oder Anwart-
schaft berührt ist.
Wenn Sie einen Arzt- oder
Zahnarzttermin haben.
Bitte legen Sie die Karte bei Ihrem Behandlungstermin
vor. Ihr behandelnder Arzt oder Zahnarzt wird damit über
Ihren Versicherungsschutz als Privatversicherter bei der
ARAG Krankenversicherung informiert, sofern ambulanter
und/oder Versicherungsschutz für zahnärztliche Behand-
lung besteht.
Eine Kostenübernahme bei ambulanter oder zahnärzt-
licher Behandlung ist mit der Karte nicht verbunden.
Wenn sich etwas ändert.
Bitte teilen Sie uns Namens- oder Anschriftenänder-
ungen möglichst umgehend mit.
Sie erhalten dann eine aktualisierte ARAG Card.
Sollte sich der Versicherungsschutz im stationären
Bereich auf Ihren Wunsch hin ändern, erhalten Sie
ebenfalls eine neue ARAG Card. Bei Mehrleistungen
wird Ihre neue Karte unmittelbar ab dem Änderungs-
datum gültig, wenn
die Krankenhausaufnahme unfallbedingt erfolgt
oder
der Wartezeiterlass im neuen Versicherungsschein
dokumentiert wurde.
Die ARAG Card wird erst gültig, wenn der/die Versicherungsnehmer/in und die versicherte Person (bzw. ihr gesetzliche/r Vertreter/in)
die Karte auf der Rückseite unterschrieben haben.
Ruht, erlischt oder ändert sich der vertragsliche Versicherungsschutz in seinem Umfang, verliert die ARAG Card ihre Gültigkeit.
Die ARAG Card bei einer stationären
Aufnahme im Krankenhaus.
In Krankenhäusern, die dem “Chipkartenverfahren” ange-
schlossen sind, ermöglicht die ARAG Card die direkte
Abrechnung mit uns.
Damit enfällt für Sie die Vorauszahlung und die Ver-
pflichtung, uns über Ihren Krankenhausaufenthalt zu
informieren. Die ARAG Krankenversicherung garantiert
durch die ARAG Card
die Kostenübernahme für
die Kosten allgemeiner Krankenhausleistungen
und/oder
die Kosten in einem Ein- oder Zweibettzimmer im
Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes.
----- Wichtig! -----
Die garantierte Kostenübernahme im Krank-
heitsfall erstreckt sich auf die Unterbringungskosten.
Selbstverständlich übernehmen wir die entstehenden
Kosten für die privatärztlichen Leistungen im Rahmen
Ihres bei uns bestehenden Vertrages. Hierfür erhalten
Sie von Ihrem Arzt eine extra Rechnung, die Sie dann
bitte bei uns einreichen.
0151 - 24 26 58 64
jederzeit für Sie da