Darauf haben Sie Anspruch.
Ob Sie eine Rechtsschutzkombination oder nur einen Bereich abschließen, Sie haben Anspruch auf
alle Service-Leistungen wie ARAG Online Rechtsservice, JuraTelä oder Anwaltsempfehlung. Zudem
sichern Sie sich mit dem ARAG Aktiv-Rechtsschutz Komfort weitere starke Leistungen.
Großer Versichertenkreis.
Versichert sind Sie, Ihr Lebenspartner und Ihre minder-
jährigen Kinder. Außerdem Ihre volljährigen Kinder, solange
sie keinen Lebenspartner haben, aber nur bis sie berufs-
tätig sind und selber verdienen.
Zusätzlich versichert sind jetzt auch alle mit Ihnen bzw.
Ihrem Lebenspartner verwandten oder verschwägerten
Personen, die bei Ihnen wohnen und dort auch amtlich
gemeldet sind.
Mehr Leistung im Sozialrecht.
Beratung in Betreuungsverfahren. Wenn Sie unter Be-
treuung gestellt werden sollen, können Sie sich von einem
Anwalt beraten lassen.
Beratung bei Patientenverfügungen. Sie möchten eine
Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erstellen? Wir
übernehmen die Kosten für anwaltliche Beratung.
Mehr Leistung im Arbeitsrecht.
Beratung bei Aufhebungsvereinbarungen. Schon vor
einer Kündigung helfen wir Ihnen. Man bietet Ihnen eine Auf-
hebungsvereinbarung an, aber Sie sind unsicher, ob damit
Nachteile für Sie verbunden sind. Wir zahlen die rechtliche
Beratung bis 1.000 Euro.
Rechtsschutz als Arbeitgeber von privaten Hausange-
stellten. Sie müssen sich arbeitsrechtslich mit einer Haus-
haltshilfe oder Pflegekraft auseinandersetzen - mit der ARAG
kein Problem.
Mögliche Ergänzungen zum ARAG Rechtsschutz.
ARAG Unterhalts-Rechtsschutz. Wenn an Sie z.B. wegen
angeblicher Vaterschaft Ansprüche gestellt werden oder Sie
eigener Ansprüche durchsetzen müssen
ARAG Ehe-Rechtsschutz. Ermöglicht beiden Partnern, ihre
Interessen in einem Scheidungsprozess ohne Kostenrisiko
zu vertreten. Exklusiv und nur bei ARAG.
Neu: Erweiterter Strafrechtsschutz für Ehrenamt und
Beruf. Sie genießen dann auch Rechtsschutz beim Vorwurf
einer vorsätzlichen Straftat. Wir übernehmen die Kosten,
wenn Sie freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wird.
Beispiele sind: Als ehrenamtlichem Kassenwart des Vereins
wirft man Ihnen vor, Gelder veruntreut zu haben. Als Kas-
siererin im Supermarkt sollen Sie fremde Pfandbons für
sich eingelöst haben.
Individueller Beitrag durch Selbstbeteiligung.
Mit einer Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall können Sie die
Höhe Ihres Beitrages beeinflussen. Möglich sind keine Selbst-
beteiligung oder 150, 250, 500 und 1.000 Euro
Die Selbstbeteiligung wird nur wirksam, wenn wir die Kosten
eines Rechtsstreites übernehmen, nicht aber bei einer Konflikt-
lösung/Mediation, beim Anwalts-Telefon ARAG JuraTelä
oder beim ARAG Online Rechts-Service.
ARAG Rechtsschutz - Privat - Beruf - Wohnen - Verkehr
0151 - 24 26 58 64
jederzeit für Sie da