Vor Gericht wird´s teuer - und die Zahl der Fälle steigt.
Vielen ist nicht bewusst, wie teuer ein Gerichtsverfahren ist. Selbst Prozesse, in denen es nicht um große Schaden-
summen geht, können erhebliche Kosten verursachen. An dieser Stelle erfahren Sie, womit Sie rechnen müssen.
Ohne Rechtsschutz Versicherung heisst es: erst zahlen, dann wird verhandelt.
Zivilgerichte verlangen die Gerichtskosten für das
Verfahren, sobald es beginnt. Manchmal ist auch ein
Vorschuss für Zeugen und Sachverständige fällig. Wer den Fall verliert, trägt am Ende alle Kosten. Ausnahme
sind Verfahren vor Arbeitsgerichten, da zahlt jede Partei ihre Kosten selber.
Praxis-Beispiel “Autounfall mit verletzter Person”.
Hierbei können gleich zwei Verfahren auf den ver-
meintlichen Verursacher zukommen:
Der Straf-Prozess:
Nebenklägerin mit eigenem Anwalt.
Max Sch. fährt bei einem Autounfall Maria B. an und verletzt
sie. Das Amtsgericht verhängt eine Geldstrafe von 70 Tages-
sätzen à 10 Euro. Hinzu kommen die Kosten des eigenen
sowie des Rechtsanwaltes der Nebenklage. Beide Anwälte
berechnen mittlere Gebühren.
Prozesskosten Straf-Verfahren
Gerichtsgebühren
120,00 Euro
(bis zu 90 Tagessätze)
Gerichtsauslagen
10,00 Euro
(diverse Auslagen)
Entschädigung für vier Zeugen
400,00 Euro
Sachverständigerkosten
280,00 Euro
eigene Anwaltskosten
993,65 Euro
(Verteidigerkosten)
gegnerische Anwaltskosten
993,65 Euro
(Nebenklagekosten)
Gesamtkosten
2.797,30 Euro
Bei einer Berufung entstehen nochmal
fast die gleichen Verfahrenskosten. Im
Falle einer Revision fallen die Kosten
etwas niedriger, aber ein drittes Mal an.
Gesamtkosten der drei Instanzen
7.000,00 Euro
Der Zivil-Prozess:
Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Im anschließenden Zivilprozess will Maria B. nun
Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche von
35.000 Euro durchsetzen.
Prozesskosten Zivil-Verfahren
Erste Instanz Berufung Revision
Gerichtskosten
Verfahrensgebühr
1.107,00
1.476,00
1.845,00
Schreibauslagen
80,00
80,00
80,00
1.187,00
1.556,00
1.925,00
eigene
Anwaltskosten
Geschäftsgebühr
1.079,00
Verfahrensgebühr
1.079,00
1.328,00
1.909,00
(minus 1/2
Geschäftsgebühr)
-539,50
Termingebühr
996,00
996,00
1.245,00
Auslagen
20,00
20,00
20,00
19% MwSt.
500,56
445,36
603,06
3.135,06
2.789,36
3.777,06
gegnerische
Anwaltskosten
(in gleicher Höhe)
3.135,06
2.789,36
3.777,06
Summe
7.457,12
7.134,72
9.479,12
Gesamtkosten der drei Instanzen 24.070,96 Euro
ARAG Rechtsschutz - Privat - Beruf - Wohnen - Verkehr
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