Vor Gericht wird´s teuer - und die Zahl der Fälle steigt. Vielen ist nicht bewusst, wie teuer ein Gerichtsverfahren ist. Selbst Prozesse, in denen es nicht um große Schaden- summen geht, können erhebliche Kosten verursachen. An dieser Stelle erfahren Sie, womit Sie rechnen müssen. Ohne Rechtsschutz Versicherung heisst es: erst zahlen, dann wird verhandelt. Zivilgerichte verlangen die Gerichtskosten für das Verfahren, sobald es beginnt. Manchmal ist auch ein Vorschuss für Zeugen und Sachverständige fällig. Wer den Fall verliert, trägt am Ende alle Kosten. Ausnahme sind Verfahren vor Arbeitsgerichten, da zahlt jede Partei ihre Kosten selber. Praxis-Beispiel “Autounfall mit verletzter Person”. Hierbei können gleich zwei Verfahren auf den ver- meintlichen Verursacher zukommen: Der Straf-Prozess: Nebenklägerin mit eigenem Anwalt. Max Sch. fährt bei einem Autounfall Maria B. an und verletzt sie. Das Amtsgericht verhängt eine Geldstrafe von 70 Tages- sätzen à 10 Euro. Hinzu kommen die Kosten des eigenen sowie des Rechtsanwaltes der Nebenklage. Beide Anwälte berechnen mittlere Gebühren. Prozesskosten Straf-Verfahren  Gerichtsgebühren 120,00 Euro  (bis zu 90 Tagessätze)  Gerichtsauslagen   10,00 Euro  (diverse Auslagen)  Entschädigung für vier Zeugen 400,00 Euro  Sachverständigerkosten 280,00 Euro  eigene Anwaltskosten 993,65 Euro  (Verteidigerkosten)  gegnerische Anwaltskosten 993,65 Euro  (Nebenklagekosten)  Gesamtkosten        2.797,30 Euro Bei einer Berufung entstehen nochmal fast die gleichen Verfahrenskosten. Im Falle einer Revision fallen die Kosten etwas niedriger, aber ein drittes Mal an. Gesamtkosten der drei Instanzen        7.000,00 Euro Der Zivil-Prozess: Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Im anschließenden Zivilprozess will Maria B. nun Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche von 35.000 Euro durchsetzen. Prozesskosten Zivil-Verfahren Erste Instanz    Berufung    Revision Gerichtskosten Verfahrensgebühr    1.107,00     1.476,00   1.845,00 Schreibauslagen         80,00          80,00        80,00    1.187,00     1.556,00   1.925,00 eigene Anwaltskosten Geschäftsgebühr    1.079,00 Verfahrensgebühr    1.079,00     1.328,00   1.909,00 (minus 1/2 Geschäftsgebühr)      -539,50 Termingebühr       996,00        996,00   1.245,00 Auslagen         20,00          20,00        20,00 19% MwSt.       500,56        445,36      603,06    3.135,06     2.789,36   3.777,06 gegnerische Anwaltskosten (in gleicher Höhe)    3.135,06     2.789,36   3.777,06 Summe    7.457,12     7.134,72   9.479,12 Gesamtkosten der drei Instanzen       24.070,96 Euro ARAG Rechtsschutz - Privat - Beruf - Wohnen - Verkehr 0151 - 24 26 58 64 jederzeit für Sie da