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Leistungen des PKV ARAG Einsteiger Tarifes
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Einsteigertarif
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Premiumtarif
FlexiPro Option
Homöopathie
PKV - Service
ARAG Card
Gesundheitstelefon
Online Rechts-Service
ARAG Tarif E - Ihr Einstieg in die private Krankenversicherung
Leistungsabbau und hohe Zuzahlungen machen die
gesetzliche Krankenversicherung zunehmend unattraktiver.
Der Einsteiger-Tarif der ARAG mit dem Tarif E bietet Ihnen
dazu die clevere Alternative.
ÖKO Test Ausgabe 3/2009:
ARAG EinstiegsKlasse Tarif E 0
1. RANG
Test GKV-ähnliche Tarife
Modellfall Mann, 35 Jahre
Ambulante
Heilbehandlung
Behandlung durch
Heilpraktiker
Sehhilfen
Vorsorgeuntersuchungen
und Schutzimpfungen
Medikamente und
Hilfsmittel
Ambulante
Psychotherapie
Stationäre Behandlung
im Krankenhaus
Zahnärztliche
Versorgung
Gebührenordnung
(GOÄ/GOZ)
Krankenschutz im
Ausland
Hinweis: Es darf neben Tarif E bei keiner anderen privaten bzw. gesetzlichen Krankenversicherung eine
weitere Krankheitskostenversicherung bestehen.
Maßgebend für alle Leistungen sind neben dem Tarif (Teil III der AVB) die Musterbedingungen des
Verbandes MB/KK 2009 (Teil I der AVB) und die Tarifbedingungen (Teil II der AVB)
Behandlung als Privatpatient
100% Erstattung, wenn die Behandlung durch einen der
folgenden Ärzte nachgewiesen wird
Allgemeinmediziner (Hausarzt)
Fachärzte für Kinderheilkunde, Gynäkologie oder
Augenheilkunde, Not- oder Bereitschaftsärzte
Aufwendungen für Heilbehandlungen durch oben nicht
aufgeführte Ärzte werden ebenfalls zu 100% erstattet,
wenn der Haus- oder Kinderarzt die Weiterbehandlung
veranlasst, ansonsten zu 80%.
80% Erstattung für Behandlungen, Arznei-. Verband- und
Heilmittel sowie durch den Heilpraktiker veranlasste Labor-
untersuchungen - bis zu 500 € pro Kalenderjahr
Freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern
100% Erstattung für Brillengläser, Brillenfassungen und
Kontaktlinsen bis zu 150 €
Leistungsanspruch besteht alle drei Jahre
100% Erstattung der gesetzlich eingeführten Programme
für Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung von
Krankheiten
100% Erstattung für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff
(mit Ausnahme von Reiseimpfungen)
80% Erstattung für verschreibungspflichtige Arzneimittel
sowie Verband-, Heil- und Hilfsmittel bis zu einem
Rechnungsbetrag von 2.500 € je Kalenderjahr, darüber
hinaus zu 100%
80% Erstattung für ambulante Psychotherapie - nach
vorheriger Zusage des Versicherers bis zu 50 Sitzungen
pro Kalenderjahr
100% Erstattung bei stationärer Heilbehandlung in der
Allgemeinen Pflegeklasse einschließlich Entbindung -
dies gilt auch für Belegärzte und Beleghebammen, nicht
jedoch für Chefarztbehandlung
Freie Wahl des Krankenhauses
Erstattung vom
100% für Zahnbehandlung (zB Zahnprophylaxe, Füllungen)
65% für Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Onlays,
Implantate, Prothesen) und Inlays
65% für vor Alter 18 begonnene Kieferorthopädie
Maximale Erstattung beträgt im 1.Jahr 1.000 € und steigert
sich jährlich um 1.000 €, so dass ab dem 5. Jahr jährlich
5.000 € zur Verfügung stehen (für Behandlungen, die in
Zusammenhang mit einem Unfall erforderlich werden,
entfallen diese Begrenzungen)
Je nach zahnärztlicher Maßnahme ist die Vorlage eine Heil-
und Kostenplans notwendig
Ärztliche Behandlungen werden im ambulanten, stationären
und zahnärztlichen Bereich bis zum Höchstsatz der jeweiligen
Gebührenordnung erstattet
Weltgeltung bis zu drei Monate, in Europa unbegrenzt
Kosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich
angeordneten Rücktransport sind mitversichert
Bei stationärer Heilbehandlung im Ausland entspricht die
Höhe der Erstattung dem Betrag, der in Deutschland bei
Behandlung in der Allgemeinen Pflegeklasse abgerechnet
worden wäre
Für Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung
0151 - 24 26 58 64*
(gerne rufe ich Sie zurück)
*Mobiltelefon D1