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Warum ist ein Vorsorge-Tarif sinnvoll?
Welche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugend-
liche sind erstattungsfähig?
Welche Vorsorgeuntersuchungen sind während der
Schwangerschaft erstattungsfähig?
Welche allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig?
Welche Krebsvorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig?
Lifestyle-Check, Sportmedizinischer-Check und Großer-
Gesundheits-Check - wo liegen die Unterschiede?
Gibt es Altersbeschränkungen bzgl. der Inanspruchnahme
von Vorsorgeuntersuchungen?
Was bedeutet STIKO-Empfehlung?
Was ist hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit zu beachten?
Welche Ärzte dürfen in Anspruch genommen werden?
Sieht der Tarif Wartezeiten vor?
Welche Abrechnungsmodalitäten sind zu beachten?
Vorsorge-Tarif ARAG V 100 - Vorsorgeuntersuchung, Schutzimpfung
Warum ist ein Vorsorge-Tarif sinnvoll?
Welche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sind erstattungsfähig?
Welche allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig?
Lifestyle-Check, Sportmedizinischer-Check und Großer Gesundheits-Check-
wo liegen die Unterschiede?
Gibt es Altersbeschränkungen bzgl. der Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen?
Was bedeutet STIKO-Empfehlung?
Was ist hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit zu beachten?
Welche Ärzte dürfen in Anspruch genommen werden?
Sieht der Tarif Wartezeiten vor?
Welche Abrechnungsmodalitäten sind zu beachten?
Welche Vorsorgeuntersuchungen sind während der Schwangerschaft erstattungsfähig?
Welche Krebsvorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig?
Im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten sind die Leistungen der GKV auf die so genannten “gesetzlich
eingeführten Programme” beschränkt. Diese Leistungen stellen jedoch sowohl hinsichtlich der erlaubten Inanspruchnahmehäufigkeit als
auch des Behandlungsumfanges nur eine Grundversorgung dar - weitere Maßnahmen wären durchaus medizinisch sinnvoll. Der Tarif ARAG
V 100 stockt die Leistungen der GKV im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen deutlich auf und erstattet zudem Kosten für Schutzimpfungen.
U6a: Einmalige Wiederholung der Kindervorsorgeuntersuchung (KVU)
U6 im 15.-18. Lebensmonat
U9a: Erste Wiederholung der KVU U9 im 8. Lebensjahr
U9b: Zweite Wiederholung der KVU U9 im 10. Lebensjahr
J2: Einmalige Wiederholung der JugendVU J1 im 14.-16. Lebensjahr
Schielvorsorge: Einmalige Früherkennungsuntersuchung für Kinder
bis zum 7. Lebensjahr
Augen-Check: Einmalige FU für Kinder und Jugendliche im 7.- 15.
Lebensjahr
Audio-Check: Einmalige FU für Kinder und Jugendliche im 7. - 15.
Lebensjahr
Die genannten Vorsorgeuntersuchungen gehen über die Leistung der GKV hinaus. Die Leistungen der GKV in diesem Bereich beinhalen die
KVU U1 bis U9, zusätzlich U7a, J1 sowie den Neugeborenen-Hör-Check.
Zusätzliche Sonographie (auch als Ultraschall-Untersuchung bezeichnet) in Ergänzung zur GKV-Leistung, einmalig pro Schwangerschaft.
Der Leistungsanspruch ist nicht auf einen bestimmten Zeitraum während der Schwangerschaft begrenzt.
Der Triple-Test ist einmalig pro Schwangerschaft erstattungsfähig. Beim Triple-Test werden verschiedene Hormone im Blut der Schwangeren
untersucht. Das Ergebnis des Bluttests gemeinsam mit anderen Risikofaktoren (z.B. Alter der Schwangeren) kann ein erhöhtes Risiko des
Down-Syndroms oder eines Neuralrohrdefektes beim Kind anzeigen.
- Großer Gesundheits-Check zur Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf-und Stoffwechselerkrankungen (wie Diabetes) sowie
Erkrankungen der inneren Organe einschließlich
-klinischer Untersuchung
-großem Blutbild und Bestimmung von Stoffwechselwerten
-Belastungs-EKG
-Sonographie von bis zu 4 Organen
-Lungenfunktionsprüfung
- Sonographie-Check von bis zu 4 inneren Organen
- Lungen-Check zur Überprüfung der Lungenfunktion inklusive Ruhespirographie und Flussvolumenkurve
- Hirnleistungs-Check zur Früherkennung einer Demenz mittels orientierender Testuntersuchungen
- Osteoporose-Vorsorge durch Bestimmung des Mineralgehaltes des Knochengerüsts (Osteodensitometrie)
- Schilddrüsen-Vorsorge mittels Bestimmung des TS-Wertes im Blut
- Glaukom-Vorsorge (zur Früherkennung des Grünen Stars) mittels Perimetrie, Tonometrie und Gonioskopie
- Schlaganfall-Vorsorge durch Messung der Strömungsverhältnisse mittels Sonographie
- Helicobacter-Pylori-Test: Helicobacter Pylori ist ein Bakterium, das für über 75% der Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre
(stellen Krebsvorstufen dar) verantwortlich ist. Der Test wird mittels eines C-Harnstoff Atemtest durchgeführt.
- Hauttyp-Bestimmung
- HIV-Test
Große Krebsvorsorge der Frau einschließlich
- körperlicher Untersuchung
- großem Blutbild
- Sonographie von bis zu 4 inneren Organen
- Sonographie der Brust
- Mammographie (Röntgenuntersuchung der Brust)
Große Krebsvorsorge des Mannes einschließlich
- körperlicher Untersuchung
- großem Blutbild
. Sonographie von bis zu 4 inneren Organen
- Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA-Test) im Rahmen
eines Bluttests zur Früherkennung eines Prostata-Karzinoms
Hautkrebs-Screening mittel Auflichtmikroskopie
Darmkrebsvorsorge mittels Stuhlbluttest bzw. Darmspiegelung (Koloskopie)
Untersuchungen, die im Großen Gesundheits-Check oder in der Großen Krebs-Vorsorge enthalten sind, können auch einzeln in Anspruch genommen werden.
Der Lifestyle-Check zielt auf die Einschätzung der individuellen Lebensführung ab. Deshalb wird eine umfangreiche Anamnese erstellt, der Body-Mass-Index
bestimmt, der Blutdruck gemessen sowie die Stoffwechselwerte untersucht.
Der Sportmedizinische Check dient der Untersuchung der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Abschätzung von Risikofaktoren bei sportlicher Aktivität.
Er beinhaltet eine körperliche Untersuchung, die Bestimmung der Blut- und Stoffwechselwerte, ein Belastungs-EKG sowie eine Überprüfung der Lungenfunktion.
Der Große Gesundheits-Check enthält umfangreiche Untersuchungen zur Früherkennung von Herzkreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen wie z.B.
Diabetes sowie Krankheiten innerer Organe. Dabei werden zusätzlich zur körperlichen Untersuchung und umfangreicher Anamnese auch die Blut- und Stoff-
wechselwerte bestimmt, ein Belastungs-EKG durchgeführt, die Lungenfunktion geprüft sowie eine Ultraschall-Untersuchung der inneren Organe durchgeführt.
Alle Untersuchungen des Lifestyle-Checks wie auch des Sportmedizinischen-Checks sind im Großen Gesundheits-Checks enthalten und damit Gegenstand des
Leistungsumfanges in Tarif ARAG V 100. Die im Großen Gesundheits-Check enthaltenen Untersuchungen können selbstverständlich auch einzeln in Anspruch
genommen werden.
Grundsätzlich besteht bei den Vorsorgeuntersuchungen keine Alters-, Zeit- oder Diagnosebeschränkung. Eine Ausnahme stellen die Kinder- und Jugendli-
chenvorsorgeuntersuchungen dar, die nur im angegebenen Intervall in Anspruch genommen werden können; zudem können die Leistungen im Bereich
“Schwangerschaftsuntersuchungen” jeweils nur einmal pro Schwangerschaft in Anspruch genommen werden.
Die ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (kurz STIKO) gibt Impfempfehlungen heraus. Dies sind zum einen Standard-Impfungen, die für
jedermann empfohlen werden, wie z.B. Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln für Säuglinge und Kleinkinder (MMR-Kombinationsimpfung). Zum
anderen handelt es sich um so genannte Indikationsimpfungen, die nur bestimmten Personen empfohlen werden, wie z.B. Hepatitis A für Ärzte, Kranken-
schwestern und Personen in ähnlichen Risikoberufen, oder eine Zeckenschutzimpfung für Personen, die in Hochrisikogebieten wohnen.
Diese Impfungen werden meist von der GKV (teilweise auch vom Arbeitgeber) übernommen.
Übernimmt die GKV die Kosten nicht in voller Höhe oder wird eine neu in die STIKO-Empfehlung aufgenommene Impfung (noch) nicht von der GKV gezahlt,
so leistet der Tarif ARAG V 100.
Erstattungsfähig sind grundsätzlich nur Vorsorgeuntersuchungen (bzw. diejenigen Maßnahmen von Vorsorgeuntersuchungen) sowie Schutzimpfungen,
für die kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Das bedeutet, dass eventuell bestehende Leistungen der GKV immer zuerst in Anspruch
zu nehmen sind.
Einige Beispiele zur Veranschaulichung:
- Die GKV erstattet derzeit ab Alter 35 einmal innerhalb von 2 Jahren ein Hautkrebs-Screening. Eine 30-jährige Person erhält somit die Leistung
für Hautkrebs-Screening aus Tarif V 100. Eine 35-jährige Person hingegen besitzt einen Leistungsanspruch gegenüber der GKV und erhält somit
keine Leistung aus Tarif ARAG V 100.
- Der Große Gesundheits-Check wird ab Alter 35 einmal innerhalb von 2 Jahren von der GKV übernommen, jedoch nur in einem reduzierten Umfang
(z.B. ohne Sonographie und Belastungs-EKG). Somit würden aus dem Tarif ARAG V 100 beispielsweise die Kosten für einen Großen Gesundheits-
Check vor Alter 35 sowie die über den Leistungsumfang der GKV hinausgehenden Maßnahmen ab Alter 35 erstattet werden.
Sofern eine Behandlung bzw. einzelne Maßnahmen der Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Behandlung durchgeführt werden können, ist die
Behandlung bei Ärzten mit Kassenzulassung durchzuführen und über die GKV abzurechnen. Privatärztliche Rechnungen nach GOÄ sind demnach nur
dann erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden können.
Für Maßnahmen, die nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden können, ist es deshalb auch zulässig, Ärzte ohne Kassen-
zulassung aufzusuchen.
Oftmals ist es für den Versicherten jedoch nicht ersichtlich, welche Maßnahmen im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden können
und welche nicht. Deshalb empfiehlt die ARAG - um Abrechnungsprobleme und eventuell auftretende hohe Kostenbeteiligungen des Versicherten zu ver-
meiden - die Behandlung grundsätzlich bei einem Arzt mit Kassenzulassung durchführen zu lassen. Behandlungen während Auslandsreisen sind hiervon
natürlich nicht berührt.
Ja. Die allgemeine wartezeit beträgt 3 Monate, die besonderen Wartezeiten betragen 8 Monate.
Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung ein ärztlicher Befundbericht mit entsprechendem
Untersuchungsergebnis beim Versicherer eingereicht wird.
Die Wartezeiten entfallen bei Behandlung aufgrund eines Unfalls.
Sofern Anspruch auf Leistungen der GKV besteht, sind Originalrechnungen oder Duplikate mit einer Bestätigung der GKV über die gewährten Leistungen
einzureichen (Erstattungsvermerk der GKV). Der Vermerk der GKV sollte auch Aufschluss darüber geben, welche Leistungen nicht von der GKV übernommen
werden. Die Leistungen der GKV müssen dabei jeweils zuerst in Anspruch genommen werden.
Um eine möglichst schnelle und unkomplizierte Kostenrechnung zu gewährleisten, empfiehlt die ARAG jedoch grundsätzlich, alle Rechnungen - unabhängig
davon, ob ein vermeintlicher Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht oder nicht - zuerst bei der GKV einzureichen und mit einem entsprechenden
Erstattungsvermerk versehen zu lassen.
Zahnzusatz
ARAG Z 100
ARAG Z 90 BONUS
ARAG Z 70
ARAG Z 50/90
Stationär Zusatz
ARAG 261
ARAG 262
GKV Zusatz
ARAG 282
ARAG 482
ARAG 483
Vorsorgezusatz
ARAG V 100
Private KV
Einsteigertarif
Komforttarif
Premiumtarif
häufig gestellte Fragen zum ARAG V 100:
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