Zahnzusatzversicherung: ARAG Z 70  Die Zahnzusatzversicherung ARAG Z 100 bietet  seit Jahren TOP-Leistungen:           100% Kostenerstattung für Zahnbehandlung      100% Kostenerstattung für standart Zahnersatz      100% Kostenerstattung für professionelle Zahnreinigung          70% Kostenerstattung für hochwertigen Zahnersatz        70% Kostenerstattung für Kieferorthopädie        70% Kostenerstattung für Inlays (Kunststoff, Gold oder Keramik) BEITRAGSINFORMATION: Einfach auf das entsprechende Feld klicken und schon sehen Sie, wieviel Ihre Zahnzusatzversicherung im Tarif ARAG Z 70 kostet.         männlich weiblich (bis zu 3 fehlende Zähne können gegen Beitrags- zuschlag von je 20% mitversichert werden) Welche Leistungen sind versichert? Zahnersatz: 70%, wenn die Zahnarztrechnung der Regelversorgung entspricht, also keine Vergütungsanteile nach GOZ enthält; ansonsten 70%, für gleichartige oder andersartige Versorgung. Kieferorthopädie: 70%, wenn medizinisch notwendig und die gesetzliche Kasse nicht leistet (KIG1, KIG2 oder nach Vollendung des 18. Lebens- jahres). Erstattungsfähig sind Aufwendungen für medizinisch notwendige zahn- ärztliche Behandlungen. Alle Behandlungen müssen im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erfolgen, also von kassenzugelassenen Zahnärzten duchgeführt und im Rahmen der kassenärztlichen Vorschriften abgerechnet werden. Sofern Anspruch auf Kassenleistungen besteht, sind die Originalrechnung (en) mit einer Bestätigung der Kasse über die gewährten Leistungen ein- zureichen. Diese Kassenleistungen müssen stets zuerst in Anspruch ge- nommen werden. Sieht der Tarif Leistungen für Zahnbehandlung vor? Nein. Ausnahme sind Inlays, s.u. Werden professionelle Zahnreinigungen übernommen? Nein. Werden Fissurenversiegelungen übernommen? Nein. Werden Parodontalbehandlungen übernommen? Nein. Werden Leistungen von analogen Berechnungen von speziellen Arbeitsgeräten (z. B. Laser, Operationsmikroskop, Vector) übernommen? Diese Leistungen können nur im Rahmen der Gebührenbemessung d. h. über den Steigerungs- faktor der jeweiligen GOZ-Ziffern tariflich erstattet werden. Wird eine Schleimhauttransplantation übernommen? Nein. Wird eine Wurzelbehandlung übernommen? Nein. Werden Kunststofffüllungen übernommen? Nein. Werden Inlays übernommen? Ja. Inlays aus Gold, Keramik oder Kunststoff werden zu 70% übernommen. Der Kassen- zuschuss für eine Amalgamfüllung wird abgezogen. Werden Aufbissschienen sog. Knirschschienen übernommen? Nein. Werden Speicheltests, Bakterientests usw. übernommen? Nein. Wird Zahnersatz übernommen? Ja. Zu 70% im Rahmen der Regelversorgung, d. h. der Heil- und Kostenplan enthält keine GOZ-Anteile. Enthält der Heil- und Kostenplan volständig oder teilweise GOZ-Anteile, handelt es sich um eine über die Regelversorgung hinausgehende gleichartige Versorgung (z. B. Vollkeramik- krone oder Galvanokrone) oder um eine von der Regelversorgung abweichende andersartige Versorgung (z. B. Teleskopprothese oder Krone auf Implantat). In diesen Fällen werden zusammen mit den Leistungen der Kasse 70% der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge übernommen. Laborleistungen werden entsprechend BEL- oder BEB-Liste übernommen. Rein kosmetische Maßnahmen (z. B. Zahnfarbenbestimmung, individuelles charakterisieren der Keramik, Keramikschulter, Farbnahme, Fotodokumentation) werden nicht übernommen. Es ist ratsam, rechtzeitig vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan bei der ARAG einzureichen. Was bedeutet “Regelversorgung der Kasse”? Die Kassen stellen nur die absolute Grundversorgung sicher: Kauflächen bei Kronen sind nicht mit einem zahnfarbenen Material überzogen; hintere Kronen sind komplett ohne Ver- blendungen. Wird Funktionsdiagnostik im Zusammenhang mit Zahnersatz übernommen? Ja. Wenn medizinisch notwendig zu 70% (Ziffern 800 bis 810). Für die Ziffer 800 muss der entsprechende Nachweis zusammen mit der Rechnung eingereicht werden. Werden Implantate übernommen? Ja. Medizinisch notwendige Implantate werden zusammen mit den Leistungen der Kasse zu 70% übernommen. Die Anzahl der Implantate ist nicht begrenzt, sondern werden aufgrund medizinischer Notwendigkeit übernommen. Ebenfalls zu 70% zusammen mit den Leistungen der Kasse werden kieferaufbauende und die dazugehörenden chirurgischen Maßnahmen übernommen. Bei Implantaten sind rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan und ein Röntgenbild zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit bei der ARAG einzureichen. Werden Veneere (Verblendschalen) übernommen? Ja. Es werden bei medizinischer Notwendigkeit 70% übernommen. Reichen Sie der ARAG rechtzeitig vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan sowie ein Kiefermodell und ein Röntgenbild ein. Leistet der Tarif ARAG Z 70 auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus? Ja. Es gibt keine Beschränkung auf einen bestimmten Steigerungsfaktor der GOZ. In der Regel wird bis Faktor 2,3 erstattet. Bei entsprechender Begründung kann bis Faktor 3,5 abgerechnet werden. Mit gültiger Honorarvereinbarung kann der Höchstsatz überschritten werden, sofern es hierfür objektive Gründe gibt. Werden Leistungen für Kieferorthopädie bei Kindern und Erwachsenen übernommen? Ja. Sollte bei Erwachsenen (ab vollendetem 18. Lebensjahr) Kieferorthopädie medizinisch angeraten sein und die Kasse übernimmt nichts, werden 70% übernommen. Bei Kinder und Jugendlichen übernimmt die Kasse für die KIG-Stufen 3, 4 und 5, daher ist keine Erstattung vorgesehen. Leistet die Kasse nicht (bei KIG 1 und KIG 2) werden 70% übernommen. Die sog. Mehrkosten (z. B. Mini- oder Keramikbrackets, Bracketumfeldversiegelung, super- elastische Bögen, Lingualtechnik usw.), die zusätzlich zur Kassenleistung in Rechnung gestellt werden, werden nicht übernommen. Reichen Sie rechtzeitig vor Behandlungsbeginn bei der ARAG einen Heil- und Kostenplan, Röntgenbilder und ein Kiefermodell zur Prüfung ein (auch bei Kindern und Jugendlichen). Werden Seitenzahnverblendungen übernommen? Ja, bis einschließich Zahn 5. Werden (Voll-) Narkosen übernommen? Ja, wenn medizinisch notwendig. Dies wird im Einzelfall anhand eines Röntgenbildes und eines zahnärztlichen Attestes geprüft. Bei Kindern unter 12 Jahren ist zusätzlich der Ablehnungsbescheid der Kasse vorzulegen. “Angst vor dem Zahnarzt” ist allerdings kein Grund für eine Vollnarkose. Seit dem 01.10.2006 leisten die Kassen für (Voll-) Narkosen nur noch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und auch dies nur in eingeschränktem Umfang. Können Wartezeiten entfallen? Ja. Reichen Sie der ARAG innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung einen zahn- ärztlichen Befund ein. Dies ist aber nur sinnvoll, wenn “alles in Ordnung” ist. Können fehlende Zähne mitversichert werden? Ja. Bis zu 3 fehlende Zähne und/oder durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzte Lücken können mit einem Risikozuschlag von 20% je Zahn mitversichert werden, so dass zukünftige Behandlungen hierfür tariflich übernommen werden. Was bedeutet “medizinische Notwendigkeit”? Die Beurteilungsformel für den Begriff der medizinischen Notwendigkeit lautet nach der höchstrichterlichen Rechtssprechung wie folgt: “Eine Behandlungsmaßnahme ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen.” www.top-krankenzusatzversicherungen.de

FAQ - häufig gestellte Fragen zum Tarif ARAG Z 70

Zahnzusatz ARAG Z 100 ARAG Z 90 BONUS ARAG Z 70 ARAG Z 50/90 Stationär Zusatz ARAG 261 ARAG 262 GKV Zusatz ARAG 282 ARAG 482 ARAG 483 Vorsorgezusatz ARAG V 100 Private KV Einsteigertarif Komforttarif Premiumtarif Zahnzusatzversicherung: ARAG Z 70