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Weshalb benötige ich eine stationäre Zusatz-Versicherung?
Welche stationären Leistungen sind versichert?
Leistet der Tarif auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) hinaus?
Sieht der Tarif auch Leistungen für ambulante Operationen vor?
Sieht der Tarif auch Leistungen für vor- und nachstationäre Be-
handlungen vor?
Sieht der Tarif auch Leistungen für Begleitpersonen von Kindern im
Krankenhaus (rooming-in) vor?
Sieht der Tarif auch Leistungen für stationäre Psychotherapie vor?
Sieht der Tarif auch Leistungen für stationäre Kur vor?
Was geschieht, wenn versicherte Leistungen nicht in Anspruch ge-
nommen werden?
Sieht der Tarif Wartezeiten vor?
Wie sind die Abrechnungsmodalitäten?
Weshalb benötige ich eine stationäre Zusatz-Versicherung?
Welche stationären Leistungen sind versichert?
Leistet der ARAG stationär Zusatz-Tarif auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus?
Sieht der ARAG stationär Zusatz-Tarif auch Leistungen für ambulante Operationen vor?
Sieht der ARAG stationär Zusatz-Tarif auch Leistungen für vor- und nachstationäre Behandlungen vor?
Sieht der ARAG stationär Zusatz-Tarif auch Leistungen für Begleitpersonen von Kindern im Krankenhaus (rooming-in) vor?
Sieht der ARAG stationär Zusatz-Tarif auch Leistungen für stationäre Psychotherapie vor?
Sieht der ARAG stationär Zusatz-Tarif auch Leistungen für stationäre Kuren vor?
Was geschieht, wenn versicherte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden?
Sieht der ARAG stationär Zusatz-Tarif Wartezeiten vor?
Wie sind die Abrechnungsmodalitäten?
Die gesetzlichen Krankenkassen schränken ihre Leistungen immer weiter ein. Auch im stationären Bereich. Mit den stationären
Zusatzversicherungstarifen der ARAG genießen Sie Privatpatienten-Status im Krankenhaus. Dazu gehören neben der freien Arzt-
und Krankenhauswahl auch die Chefarztbehandlung sowie die gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
gesonderte Unterbringung:
-
Tarif ARAG 261 - Unterbringung im Einbettzimmer
-
Tarif ARAG 262 - Unterbringung im Zweibettzimmer
privatärztliche Behandlung:
-
100% Kostenerstattung für die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus
freie Klinikwahl:
-
100% Erstattung für Mehrkosten, die dadurch entstehen, das ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus aufgesucht wird.
Ja. Bei Vorliegen einer wirksamen individuellen Honorarvereinbarung ist die Erstattung nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung beschränkt.
Empfehlung der ARAG: vor Abschluss einer Honorarvereinbarung sollte stets mit der Leistungsabteilung der ARAG Kontakt aufgenommen werden.
Ja. Wird in einem Krankenhaus eine ambulante Operation, die eine an sich vollstationäre Heilbehandlung ersetzt, durchgeführt, so sind die Aufwendungen
für privatärztliche Behandlungen zu 100% erstattungsfähig.
Ja. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen begrenzt - die nachstationäre Behandlung auf maximal
sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung.
Nein. Kosten für die Unterbringung eines Elternteils im Krankenhaus bei stationärer Behandlung des Kindes werden nicht erstattet.
Kosten für das rooming in können aber z.B. durch ein Krankenhaustagegeld abgedeckt werden, welches zusätzlich für das Kind abgeschlossen wird.
Ja. Die versicherten Leistungen werden auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
Nein.
Leistungsverzicht wird belohnt:
Sie haben die Wahl: Wenn Sie während eines stationären Aufenthaltes bestimmte versicherte Leistungen nicht in Anspruch nehmen möchten, wird dies von der
ARAG honoriert.
Stand 01.2009
Kostenerstattung
Kostenerstattung
Tarif ARAG 261
Tarif ARAG 262
Unterbringung im Drei- oder Mehrbett-
26€ pro Tag
16€ pro Tag
zimmer (Allgemeine Pflegeklasse)
Verzicht auf privatärztliche Behandlung
16€ pro Tag
16€ pro Tag
Verzicht auf alle tariflichen Leistungen
42€ pro Tag
32€ pro Tag
Kinder erhalten in Tarifstufe 262 jeweils die Hälfte, in Tarifstufe 261 jeweils 2/3 dieser Krankenhaustagegeld-Sätze.
Einweisungs- und Entlassungstag gelten jeweils als volle Tage.
Ja. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Die besondere Wartezeiten betragen 8 Monate und gelten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz sowie
Kieferorthopädie.
Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung ein ärztlicher Befundbericht bei der ARAG eingereicht wird.
Die Wartezeiten entfallen bei Behandlungen aufgrund eines Unfalls.
Mit ARAG Card:
Bei Vorlage der ARAG Card rechnen die Krankenhäuser die Unterbringungskosten direkt mit der ARAG ab. Weder ein Kostenübernahme-
antrag noch eine Vorauszahlung sind nötig.
Die Kosten für die Chefarztbehandlung werden von der ARAG gegen Vorlage der Originalrechnung erstattet.
Ohne ARAG Card:
Das Krankenhaus nimmt mit der ARAG Kontakt auf. Die Leistungsabteilung der ARAG erteilt eine Kostenübernahmeerklärung für die
versicherten Leistungen. Das Krankenhaus rechnet dann in der Regel die Unterbringungskosten direkt mit der ARAG ab.
Die Kosten für die Chefarztbehandlung werden von der ARAG gegen Vorlage der Originalrechnung erstattet.
FAQ - häufig gestellte Fragen zu den Stationären Zusatztarifen
Zahnzusatz
ARAG Z 100
ARAG Z 90 BONUS
ARAG Z 70
ARAG Z 50/90
Stationär Zusatz
ARAG 261
ARAG 262
GKV Zusatz
ARAG 282
ARAG 482
ARAG 483
Vorsorgezusatz
ARAG V 100
Private KV
Einsteigertarif
Komforttarif
Premiumtarif
Für Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung
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(gerne rufe ich Sie zurück)
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