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www.top-krankenzusatzversicherungen.de www.top-krankenzusatzversicherungen.de Private KV Komforttarif Premiumtarif FlexiPro Option Homöopathie PKV - Service ARAG Card Gesundheitstelefon Online Rechts-Service        Franke Bornberg           getestet wurde die zertifizierte   Riesterrente der ARAG, Zert. Nr. 4962:          FFF “hervorragend” (Riesterrente Hybrid mit Sicherungsfonds.  Produkt: 10/2010, Rating: 10/2010) Sie brauchen finanziellen Spielraum, für ein aktives Leben? Um Träume und Wünsche zu erfüllen. Um auch im Alter Ihren Lebensstandard zu halten. Das alles ist machbar mit ARAG FoRte 3D Riesterrente - der staatlich geförderten privaten Zusatzrente. Die Erfahrung zeigt: Nicht so sehr die vollständige Nutzung aller Chancen ist entscheidend für die Rendite, sondern die Vermeidung von Kursverlusten in nachhaltigen Abwärtsbewegungen an den Börsen. Die Zulagen vom Staat. Die Förderung besteht aus der Grundzulage, einer zusätzlichen Kinderzulage und einem einmaligen Berufseinsteigerbonus.

Riesterrente: staatliche Zulagen und steuerliche Entlastungen.

Jährliche Grundzulage            für jeden  Zulagenberechtigten    Jährliche Kinderzulage*          Einmaliger Berufseinsteigerbonus 154 Euro             185 Euro für alle bis zum 31.12.2007            Geborenen            300 Euro   für alle ab 01.01.2008           Geborenen           200 Euro für alle Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr * Für jedes Kind, für das der Zulagenberechtigte Kindergeld erhält. Mindesteigenbeitrag. Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein jährlicher Mindesteigenbeitrag eingezahlt werden.     Mindesteigenbeitrag vom rentenversicherungs-   pflichtigen Einkommen  des Vorjahres inklusive          der Zulage     Maximalbeitrag abzüglich der Zulage 4 % 2.100 Euro Steuerliche Entlastungen: Sonderausgabenabzug. Der Gesamtbeitrag (Eigenleistung plus staatliche Förderung) zur ARAG FoRte 3d Riesterrente kann bis zur Höchstgrenze der Zulagen als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft bei der Einkommens- steuererklärung, wie hoch der persönliche Steuerfreibetrag ist. Ist die bereits erhaltene Zulage niedriger als der gewährte Sonderausgabenabzug, erstattet das Finanzamt die Differenz. Besonderheiten bei Ehegatten.   Gehören beide Ehegatten zum begünstigten Personenkreis, kann jeder   Ehegatte Altersvorsorgesparleistungen als Sonderausgabenabzug geltend   machen. Das nicht ausgeschöpfte Abzugsvolumen kann jedoch nicht von   einem auf den anderen Ehegatten übertragen werden.   Erfüllt nur ein Ehegatte die persönlichen Voraussetzungen für eine   Begünstigung, erhält der andere Ehegatte eine abgeleitete Zulagen-   berechtigung. Ein zusätzlicher eigener Mindestbeitrag des mittelbar   begünstigten Ehegatten ist nicht erforderlich. Allerdings muss der   Altersvorsorgevertrag auf den Namen des mittelbar Begünstigten   abgeschlossen werden.   Die Kinderzulage wird nur einmal je Kind gewährt. Grundsätzlich wird sie   dem Zulagenberechtigten zugeordnet, der auch das Kindergeld erhält.   Erfüllen verheiratete Eltern die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG (nicht   dauernd getrennt lebend / unbeschränkte Steuerpflicht beider Eltern), dann   wird die Kinderzulage - abweichend von der tatsächlichen Kindergeld-   auszahlung - grundsätzlich der Mutter gewährt. Auf Antrag der Ehepartner   kann die Zulage jedoch auch dem Vater zugerechnet werden. Jährliche Sonderausgabenabzüge bis zu 2.100 Euro ARAG FoRte3d Riesterrente ARAG FoRte3d Riesterrente

Riesterrente mit einzigartiger 3d-Sicherung und Rendite-Tresor