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Leistungen des PKV ARAG Komfort Tarifes
Private KV
Einsteigertarif
Komforttarif
Premiumtarif
FlexiPro Option
Homöopathie
PKV - Service
ARAG Card
Gesundheitstelefon
Online Rechts-Service
ARAG K-Tarif - das Kraftpaket für Ihre private Krankenversicherung
Jeder will das Beste für seine Gesundheit.
Neben hervorragenden Leistungen spielt zunehmend
auch der finanzielle Aspekt eine wichtige Rolle. Da setzt
der ARAG Komfort-Tarif an.
Umfassende Leistung in entscheidenden Bereichen -
und preislich auf günstig attraktivem Niveau.
Ambulante
Heilbehandlung
Behandlung durch
Heilpraktiker
Sehhilfen
Vorsorgeuntersuchungen
und Schutzimpfungen
Medikamente und
Hilfsmittel
Ambulante
Psychotherapie
Stationäre Behandlung
im Krankenhaus
Zahnärztliche
Versorgung
Gebührenordnung
(GOÄ/GOZ)
Krankenschutz im
Ausland
Maßgebend für alle Leistungen sind neben dem Tarif (Teil III der AVB) die Musterbedingungen
des Verbandes MB/KK 2009 (Teil I der AVB) und die Tarifbedingungen (Teil II der AVB)
Behandlung als Privatpatient
100% Erstattung, wenn die Behandlung durch einen
der folgenden Ärzte nachgewiesen wird
Allgemeinmediziner (Hausarzt)
Fachärzte für Kinderheilkunde, Gynäkologie oder
Augenheilkunde
Not- oder Bereitschaftsärzte
Aufwendungen für Heilbehandlungen durch oben
nicht aufgeführte Ärzte werden ebenfalls zu 100%
erstattet, wenn der Haus- oder Kinderarzt die
Weiterbehandlung veranlasst, ansonsten zu 80%.
80% Erstattung für Behandlungen, Arznei-. Verband-
und Heilmittel sowie durch den Heilpraktiker veran-
lasste Laboruntersuchungen - bis zu 500 € pro Jahr
Freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern
100% Erstattung für Brillengläser, Brillenfassungen
und Kontaktlinsen bis zu 150 €
Leistungsanspruch besteht alle drei Jahre
100% Erstattung für Untersuchungen zur Vorsorge
oder Früherkennung von Krankheiten gemäß tarif-
lichem Verzeichnis (mit einigen über das GKV-Niveau
hinausgehenden Positionen)
100% Erstattung für Schutzimpfungen einschließlich
Impfstoff (mit Ausnahme von Reiseimpfungen)
Keine Anrechnung dieser Vorsorgeuntersuchungen
und Schutzimpfungen auf die Selbstbeteiligung sowie
eine Beitrags- bzw. Pauschalerstattung
80% Erstattung für verschreibungspflichtige Arznei-
mittel sowie Verband-, Heil- und Hilfsmittel bis zu
einem Rechnungsbetrag von 2.500 € je Kalender-
jahr, darüber hinaus zu 100%
80% Erstattung für ambulante Psychotherapie - nach
vorheriger Zusage des Versicherers bis zu 50
Sitzungen pro Kalenderjahr
100% Erstattung bei stationärer Heilbehandlung im
Ein- oder Zweibettzimmer einschließlich Entbindung -
dies gilt auch für Belegärzte und Beleghebammen,
sowie für Chefarztbehandlung und freie Krankenhaus-
wahl
Erstattung vom
100% für Zahnbehandlung (z. B. Zahnprophylaxe,
Füllungen) und Inlays
80% für Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Onlays, Implantate,
Prothesen)
80% Kieferorthopädie
Maximale Erstattung beträgt im 1.Jahr 1.000 € und
steigert sich jährlich um 1.000 €, so dass im 5. Jahr
5.000 € zur Verfügung stehen, keine Begrenzungen
ab dem 6. Jahr (für Behandlungen, die in Zusammen-
hang mit einem Unfall erforderlich werden, entfallen
diese Begrenzungen)
Je nach zahnärztlicher Maßnahme ist die Vorlage
eine Heil- und Kostenplans notwendig
Ärztliche Behandlungen werden im ambulanten und
zahnärztlichen Bereich bis zum Höchstsatz der je-
weiligen Gebührenordnung erstattet, im stationären
Bereich auch über die Höchstsätze
Weltgeltung bis zu drei Monate, in Europa unbegrenzt
Kosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich
angeordneten Rücktransport bzw. Überführung sind
mitversichert
Für Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung
0151 - 24 26 58 64*
(gerne rufe ich Sie zurück)
*Mobiltelefon D1