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Franke Bornberg
getestet wurde die zertifizierte
Riesterrente der ARAG, Zert. Nr. 4962:
FFF “hervorragend”
(Riesterrente Hybrid mit Sicherungsfonds.
Produkt: 10/2010, Rating: 10/2010)
Sie brauchen finanziellen Spielraum, für ein aktives Leben?
Um Träume und Wünsche zu erfüllen. Um auch im Alter Ihren
Lebensstandard zu halten. Das alles ist machbar mit ARAG
FoRte 3D Riesterrente - der staatlich geförderten privaten
Zusatzrente.
Die Erfahrung zeigt:
Nicht so sehr die vollständige Nutzung aller Chancen ist
entscheidend für die Rendite, sondern die Vermeidung
von Kursverlusten in nachhaltigen Abwärtsbewegungen
an den Börsen.
Entnahme für Wohneigentum (Wohnriester).
Der Anleger kann aus seinem geförderten Altersvorsorgevertrag darin gebildetes
Kapital ganz oder teilweise entnehmen und unmittelbar in selbst genutztes
Wohneigentum investieren. Zulässig ist auch eine Kapitalentnahme, um ein für
Wohnungsbauzwecke aufgenommenes Darlehen zu tilgen. Wer einen Baukredit
aufnimmt kann das staatlich geförderte Kapital zur Abzahlung fälliger Raten
verwenden.
Wird die Immobilie verkauft, müssen die Zulagen und ggf. gewährte Steuer-
vergünstigungen wieder zurückgezahlt werden.
Ausnahme:
Es wird eine neue selbst genutzte Immobilie erworben oder gebaut.
Das Kapital wird in einen neuen Riesterrentenvertrag eingezahlt.
Wohnförderkonto.
Fliessen Zulagen und Sparbeiträge direkt in die Finanzierung von selbst-
genutztem Wohneigentum, werden die geleisteten Beiträge und die erhaltenen
Zulagen auf einem Wohnförderkonto erfasst und jährlich mit 2% verzinst.
Das bis zum Rentenbeginn gebildete Kapital inkl. Zins- und ZinsesZins muss
nachgelagert versteuert werden, entweder in einer Summe oder ratierlich
verteilt ab Rentenbeginn bis zum 85. Lebensjahr.
Als Beginn der Auzahlungsphase gilt der zwischen Förderberechtigten und
Anbieter vereinbarte Zeitpunkt, der zwischen dem vollendeten 60. und 68.
Lebensjahr des Förderberechtigten liegen muss. Besteht keine Vereinbarung,
so gilt das vollendetet 67. Lebensjahr.
Besteuerungsalternativen.
Einmalbesteuerung zum Rentenbeginn
Bei der Einmalbesteuerung bleiben 30% des aus dem Riestervertrag in eine
Wohnimmobilie geflossene Kapital steuerfrei. Die restlichen 70% sind mit
dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Ratierliche Besteuerung / jährlich nachgelagerte Besteuerung
Wird das aus dem Riestervertrag in eine Wohnimmobilie geflossene Kapital
ab Rentenbeginn bis max. 85. Lebensjahr nachgelagert besteuert, so stellt
sich das wie folgt dar.
Beispiel:
Rentenbeginn: 65. Lebensjahr (bis zum 85. Lebensjahr = 20 Jahre)
Entnommenes Kapital aus dem Riestervertrag zur Darlehenstilgung =
100.000 Euro. Jährlich nachgelagert zu versteuern = 100.000 Euro : 20 Jahre
= 5.000 Euro p.a. sind bis zum 85. Lebensjahr mit dem individuellen
Steuersatz zu versteuern.
Verstirbt der Steuerzahler vor Ablauf der Tilgungsfrist, ist der noch verbleibende
nicht entrichtete Restwert in der letzten Steuererklärung des Erblassers zu
versteuern. Die anfallende Einkommenssteuer mindert das Erbe entsprechend.
Wohnriester: In die eigenen vier Wände mit der Riesterrente
Riesterrente mit einzigartiger 3d-Sicherung und Rendite-Tresor
Für Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung
0151 - 24 26 58 64*
(gerne rufe ich Sie zurück)
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